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alle Angebote und Preise

Investiere in dich selbst
…und du hast lebenslang etwas davon!

für wen sich meine Angebote eignen…

Meine Angebote richten sich an Menschen im Alter ab ca. 16 Jahre bis „ganz alt”. Es sollten keine Psychosen bestehen und die nötigen Fähigkeiten zur Selbstreflektion müssen vorhanden sein. Bei Psychotherapie zu einer Substanz-Abhängigkeit muss der körperliche Entzug erfolgreich abgeschlossen sein. – Kosten von Beratung oder Therapie werden nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen!

Mein Praxisraum in Weinheim befindet sich in der Hochparterre und ist nur über eine Treppe zugänglich. Der Zugang für Menschen mit Geh-Beeinträchtigung kann schwierig sein.

Wenn du den Anfahrtsplan mit Parkmöglichkeiten benutzt, der unten auf der Seite verlinkt ist oder wenn du die interaktive Karte auf der Startseite dieser Website startest, hast du es leicht, meine Praxis zu besuchen.

Angebote, Preise und der Buchungskalender

Schnell + bequem Termine buchen – hier im Buchungskalender

Hier kannst du deinen Termin bequem und schnell in meinem Online-Buchungskalender buchen! – Wenn es deine erste Buchung ist, informiere dich aber noch vorher über die aufgeführten Angebote und Preise.

Termine biete ich werktags zwischen 10:30 und 19:00 Uhr an. – Aus besonderen Gründen ist auf telefonische Anfrage hin auch ausnahmsweise ein Termin an Wochenenden und Feiertagen möglich.

Über diesen Link startest du den Buchungskalender!

Das Erst-Gespräch

Vor Beginn einer Zusammenarbeit in Psychotherapie gebe ich dir im Erstgespräch die Gelegenheit, heraus zu finden, ob du dich in meinen Räumen und mit mir wohl fühlst. Denn warum solltest du äußerst persönliche Dinge mit jemandem bearbeiten, den du nicht magst oder in dessen Räumen du dich unwohl fühlst? – Zudem gibst du mir damit die Gelegenheit einschätzen, ob ich mit meinen Möglichkeiten für dein Anliegen der Richtige bin. Die Vergütung:
60 € für bis zu 90 Minuten (nur als Barzahlung)

Es ist kein Erstgespräch erforderlich vor einer Beratung oder einer Supervision.

Beratung und Psychotherapie

Du kannst innerhalb eines Termins die Therapiezeit bei Bedarf auf bis zu 90 Minuten erweitern. Denn warum sollten wir mitten in einem wichtigen Thema abbrechen, bloß „weil die Stunde rum ist”?

Für Beratung und Psychotherapie gelten die gleichen Vergütungen:
120 € für 60 Minuten (nur als Barzahlung)

zeitlicher Abstand der Termine: Ich empfehle, Therapietermine mindestens in 14-tägigem Abstand zu vereinbaren. Im Gegensatz zu kassenfinanzierter Therapie bestimmst du die zeitlichen Abstände selbst und auch, ob du eine Pause einlegen oder wann du die Zusammenarbeit beenden willst.

keine „Serien-Abfertigung”: Pro Tag vereinbare ich maximal vier Beratungs- / Therapietermine, damit ich dir immer die gleich hohe Aufmerksamkeit, Einfühlsamkeit und Konzentration schenken kann.

Paarberatung, Paartherapie, Familientherapie

Für eine Paarberatung oder Paartherapie berechne ich die gleiche Vergütung je Stunde, obwohl nun zwei Menschen einen Nutzen davon haben. Bei mehr als zwei Personen wie z.B. Familien-Therapie werden wir den Stundensatz individuell vereinbaren.

Dabei kann innerhalb eines Termins die Therapiezeit bei Bedarf auf bis zu 90 Minuten verlängert werden. Denn warum sollten wir mitten in einem wichtigen Thema abbrechen, bloß „weil die Stunde rum ist”?

Meine Vergütung:
120 € für 60 Minuten (nur als Barzahlung)

zeitlicher Abstand der Termine: Ich empfehle, Therapietermine mindestens in 14-tägigem Abstand zu vereinbaren. Im Gegensatz zu kassenfinanzierter Therapie bestimmst du die zeitlichen Abstände selbst und auch, ob du eine Pause einlegen oder wann du die Zusammenarbeit beenden willst.

keine „Serien-Abfertigung”: Pro Tag vereinbare ich maximal vier Beratungs- / Therapietermine, damit ich Ihnen immer die gleich hohe Aufmerksamkeit, Einfühlsamkeit und Konzentration schenken kann.

Beratung und Psychotherapie im Video-Gespräch

Wenn der Fahrtaufwand zu groß ist oder andere Gründe dafür sprechen, biete ich auch Beratung und Therapie im Videogespräch an. Vergütung:
120 € für 60 Minuten (nur mit Vorkasse-Zahlung)

Voraussetzung für Psychotherapie in Video-Gesprächen ist immer ein Erstgespräch und ein bis drei Therapiegespräche in meiner Praxis. – Warum? Damit ich meiner Sorgfaltspflicht nachkommen und erkennen kann, ob Therapie per Video für dein Anliegen geeignet ist und somit gute Erfolgsaussichten bestehen.

Vor einer Beratung oder Supervision ist kein Erstgespräch erforderlich.

Wertvolle Hinweise zur Gestaltung Ihres Videogesprächs – einschließlich eines Technik-Tests –  findest du in diesem Beitrag über mein Angebot Psychotherapie im Videogespräch.

Vergünstigungen bei geringem Einkommen

Bei geringem Einkommen sprich mich bitte an. Wir können dann eine verringerte Vergütung vereinbaren. Bei den ohnehin schon sehr kostengünstigen Gruppentherapie-Angeboten ist eine Ermäßigung nicht möglich.

Supervision für Kollegen aus psychotherapeutischen Heilberufen

Ausschließlich an psychotherapeutisch tätige Kollegen in Heilberufen richtet sich mein Angebot der Supervision und des kollegialen Austauschs „auf Augenhöhe”.

Die dazu erforderlichen Kompetenzen erwarb ich mir durch meine Lebenserfahrung und früher ausgeübte Berufe, durch meine eigenen Therapie-Erfahrungen damals als Patient, durch meine zahlreichen Aus- und Fortbildungen sowie durch meine praktischen Erfahrungen aus psychotherapeutischer Tätigkeit in eigener Praxis seit 2009.

Auch die Buchung von Supervision kannst du schnell und bequem über den Praxis-Buchungskalender vornehmen. Du kannst frei zwischen einem Präsenz-Termin in meinen Praxisräumen oder einem Videogespräch (ohne persönliches Vorgespräch) wählen.

In diesem Beitrag auf meiner Haupt-Website erfährst du mehr über mein Supervisions-Angebot.

Meine Vergütung: 120 € für 60 Minuten.
(Zahlungsart nach Vereinbarung)
Die Rechnungsstellung erfolgt umsatzsteuerfrei.

zur Kostenübernahme durch Krankenkassen

keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

Psychotherapie-Leistungen eines Heilpraktikers dürfen gemäß Urteil des Bundessozialgerichts vom 13.12.2016 nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Regelungen zum sogenannten Kostenübernahmeverfahren gelten nur für approbierte Psychotherapeuten ohne Kassensitz, nicht aber für Heilpraktiker der Psychotherapie.

Kostenerstattung bei privaten Krankenversicherungen

Private Krankenkassen erstatten die Therapie-Kosten nur bei Bestehen einer entsprechender Zusatzversicherung einige Kostenanteile. Bitte informiere dich vor Therapiebeginn und lass dir schriftlich von deiner privaten Krankenkasse verbindlich und im Detail vor Therapiebeginn bestätigen, in welchem Umfang dir Kosten erstattet werden! Denn die Erstattung fällt oft erschreckend gering aus. Lade dir hier meine Informationen zur Kostenerstattung von Psychotherapie durch Heilpraktiker herunter.

Beihilfe-Leistung für Angehörige des öffentlicher Diensts

Du erhältst psychotherapeutische Leistungen nur dann von deinem Dienstherrn erstattet, wenn sie von einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten erbracht worden sind. Obwohl Heilpraktiker-Leistungen den Beihilfeberechtigten bzw. Versicherten erstattet werden, sind psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikern ausgeschlossen worden. Quelle hier: „Psychotherapeutische Behandlungen nach den §§ 4a bis 4d BVO NRW, die von Heilpraktikern durchgeführt werden, sind nicht beihilfefähig.”

Verlust des Datenschutz bei Kostenübernahme

Sobald du Therapiekosten über Krankenversicherungen oder die Beihilfe finanzieren lässt, wird die Tatsache aktenkundig, dass du psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen hast. Das kann in manchen Berufen, besonders bei Beamten, das Karriere-Aus bedeuten! Zudem werden diese hoch sensiblen Gesundheitsdaten im Rahmen der Digitaliserung und der sogenannten ePA (=elektronische Patientenakte) immer weiteren Kreisen zur Verfügung gestellt, ohne dass du darüber die Kontrolle hast. Mehr dazu auf der Website meiner Haupt-Praxis im Beitrag: Datenschutz & Schweigepflicht bei Heilpraktikern

Therapie von der Steuer absetzen?

Kosten von Heilbehandlungen können steuerlich absetzbar sein – auch wenn diese von einem Heilpraktiker erbracht werden. Allerdings müsstest du dich noch vor Beginn der Psychotherapie vom Amtsarzt des für dich zuständigen Gesundheitsamt die Notwendigkeit der Psychotherapie bestätigen lassen. (siehe Urteil 1K1480/16 Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2018 und Kommentar hier)

Dabei ist fraglich, ob ein Amtsarzt den Ausführungen eines Heilpraktikers der Psychotherapie zur Notwendigkeit der Therapie glauben wird. Er könnte statt dessen die Vorlage eines ärztlichen Attest von dir verlangen, in dem die Notwendigkeit der Psychotherapie bestätigt wird. Auf jeden Fall aber handelst du dir das Datenschutz-Problem ein, dass deine Psychotherapie aktenkundig wird. Mehr dazu auf der Website meiner Haupt-Praxis im Beitrag: Datenschutz & Schweigepflicht bei Heilpraktikern