
Angebote, Preise
Investiere in dich selbst
…und du hast lebenslang etwas davon!
…und du hast lebenslang etwas davon!
Investiere in dich selbst – …und du hast lebenslang etwas davon!
An wen sich meine Angebote richten…
Zu mir kommen Menschen, die sich aus einer unerwünschten, belastenden Situation befreien möchten und ihre erwünschten Ziele trotz aller Anstrengungen bisher nicht erreichen konnten. Daher umfasst mein Angebot auch Coaching, Beratung, Mentoring und nicht nur Psychotherapie.
Starker Liebeskummer, Trennungsschmerz, familiäre Probleme, Mobbing, Konflikte, Zweifel, Ängste und Unsicherheit den Arbeitsplatz betreffend… all das zählt nicht als „Krankheit“ und wird daher nicht von kassenfinanzierter Therapie abgedeckt.
Wenn solche Belastungen aber länger ungelöst bleiben, können sie zu einer Erkrankung führen wie z.B. Ängste, BurnOut, Depression usw. Die Wartezeiten auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz können über ein Jahr betragen!
Da heißt es: Lieber sich sofort bemühen, statt abwarten, dass es von selbst besser wird!
Meine Angebote richten sich an Menschen im Alter ab ca. 16 Jahre bis „ganz alt”. Es sollten keine Psychosen bestehen und die nötigen Fähigkeiten zur Selbstreflektion müssen vorhanden sein. Bei Psychotherapie zu einer Substanz-Abhängigkeit muss der körperliche Entzug erfolgreich abgeschlossen sein.
Kosten von Beratung oder Therapie werden nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen!
Mein Praxisraum in Weinheim befindet sich in der Hochparterre und ist nur über eine Treppe zugänglich. Der Zugang für Menschen mit Geh-Beeinträchtigung kann schwierig sein.
Wenn du den Anfahrtsplan mit Parkmöglichkeiten benutzt, der unten auf der Seite verlinkt ist oder wenn du die interaktive Karte auf der Startseite dieser Website startest, hast du es leicht, meine Praxis zu besuchen.
alle Angebote, Preise und der Buchungskalender
Schnell + bequem Termine buchen – hier im Buchungskalender
Hier kaqnnst du deine Termine bequem und schnell in meinem Online-Buchungskalender buchen! – Leider werden die Kosten meiner Angebote nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen und von Privatversicherungen nur bei entsprechenden Zusatzversicherungen.
Termine biete ich werktags zwischen 10:30 und 19:00 Uhr an. – Aus besonderen Gründen ist auf telefonische Anfrage hin auch ausnahmsweise ein Termin an Wochenenden und Feiertagen möglich. – Über diesen Link startest du den Buchungskalender!
Das Erst-Gespräch
Vor Beginn einer Zusammenarbeit biete ich dir an, in einem Erstgespräch in aller Ruhe heraus zu finden, ob du dich in meinen Räumen und mit mir wohl fühlen. Denn warum solltest du äußerst persönliche Dinge mit jemandem bearbeiten, den du nicht magst oder in dessen Räumen du dich unwohl fühlst? – Zudem gibst du mir so die Gelegenheit einschätzen, ob ich mit meinen Möglichkeiten für dein Anliegen der Richtige bin.
Die Vergütung:
60 € für bis zu 90 Minuten (nur als Barzahlung)
Coaching, Beratung, Mentoring… und Psychotherapie
Coaching, Beratung usw.:
Darunter verstehe ich einen Erfahrungsaustausch und hilfreiche Anregungen, z.B. um aktuell schwierige Alltags-Situationen konstruktiv aufzulösen. Solche Leistungen werden nicht von Krankenversicherungen übernommen. Allerdings sehe ich eine fließenden Übergang zur Therapie. Meine Methoden sind jedenfalls immer die gleichen.
Therapie:
Darunter verstehe ich einen tief gehenden Prozess der Wiedergewinnung der Orientierung, eines Bewusstwerdens unbewusster Anteile und die gemeinsame Entdeckung individuell passender Lösungen. Hier können alte Wunden heilen.
Flexible Termin-Dauer:
Du kannst innerhalb eines Termins die Beratungs- / Therapiezeit bei Bedarf auf bis zu 90 Minuten erweitern. Denn warum sollten wir mitten in einem wichtigen Thema abbrechen, bloß „weil die Stunde rum ist”?
zeitlicher Abstand der Termine:
Ich empfehle, Therapietermine mindestens in 14-tägigem Abstand zu vereinbaren. Im Gegensatz zur kassenfinanzierten Therapie bestimmst du die zeitlichen Abstände selbst und auch, ob du eine Pause einlegen oder wann du die Zusammenarbeit beenden willst.
keine „Serien-Abfertigung”:
Pro Tag vereinbare ich maximal vier Beratungs- / Therapietermine, damit ich dir immer die gleich hohe Aufmerksamkeit, Einfühlsamkeit und Konzentration schenken kann.
Die Vergütung:
Für Beratung und Psychotherapie gelten die gleichen Vergütungen:
120 € für 60 Minuten (nur als Barzahlung)
Paarberatung, Paartherapie, Familientherapie
Dass ich keinen Unterschied zwischen Beratung und Psychotherapie mache, habe ich im vorigen Punkt erklärt.
Flexible Termindauer:
Innerhalb eines Termins kann die Therapiezeit bei Bedarf auf bis zu 90 Minuten verlängert werden. Denn warum sollten wir mitten in einem wichtigen Thema abbrechen, bloß „weil die Stunde rum ist”?
zeitlicher Abstand der Termine:
Ich empfehle, Therapietermine mindestens in 14-tägigem Abstand zu vereinbaren. Im Gegensatz zur kassenfinanzierten Therapie bestimmst du die zeitlichen Abstände selbst und auch, ob du eine Pause einlegen oder wann du die Zusammenarbeit beenden willst.
keine „Serien-Abfertigung”:
Pro Tag vereinbare ich maximal vier Beratungs- / Therapietermine, damit ich dir immer die gleich hohe Aufmerksamkeit, Einfühlsamkeit und Konzentration schenken kann.
Die Vergütung:
Für eine Paarberatung oder Paartherapie berechne ich die gleiche Vergütung je Stunde, obwohl nun zwei Menschen einen Nutzen davon haben. Bei mehr als zwei Personen wie z.B. Familien-Therapie werden wir den Stundensatz individuell vereinbaren.
120 € für 60 Minuten (nur als Barzahlung)
Beratung und Psychotherapie im Video-Gespräch
Wenn der Fahrtaufwand zu groß ist oder andere Gründe dafür sprechen, biete ich auch Coaching, Beratung oder Therapie im Videogespräch an.
Coaching, Beratung, Mentoring in Video-Gesprächen…
…ist immer ohne persönliche Vorgespräche in meiner Praxis möglich.
Psychotherapie in Video-Gesprächen…
…ist immer erst nach ein bis drei Therapiegespräche in meiner Praxis möglich. – Warum? Damit ich meiner Sorgfaltspflicht nachkommen und erkennen kann, ob Therapie per Video für Ihr Anliegen geeignet ist und somit gute Erfolgsaussichten bestehen.
Vergütung:
Für Beratung und Psychotherapie gelten die gleichen Vergütungen:
120 € für 60 Minuten (Zahlung nur per Vorkasse-Überweisung)
Wertvolle Hinweise…
…zur Gestaltung deines Videogesprächs – einschließlich eines Technik-Tests – findest du in diesem Beitrag über mein Angebot Psychotherapie im Videogespräch.
Fit im Leben: stark in Krisen – Treffen zur Gesundheits-Optimierung
Wofür ist dieses Angebot gut?
Die regelmäßigen Treffen zur Gesundheits-Optimierung bieten den Teilnehmern die Möglichkeit eines Erfahrungsaustauschs über belastend oder herausfordernd empfundene Themen. Hier geht es nicht um Psychotherapie. Aber es schadet ja nicht, dass ich mit therapeutischem Hintergrund an Erfahrung und Ausbildung diese Treffen anleite.
zeitlicher Ablauf / Struktur:
Die Treffen finden mit 14-tägigem Abstand in einer kleinen Gruppe von bis zu zehn Teilnehmern statt. Jeder Termin dauert ca. 2 Stunden incl. einer kurzen Pause.
Teilnahmebedingung:
Die Teilnehmer verpflichten sich dazu, an mindestens 12 Terminen in ununterbrochener Folge teilzunehmen. Nur so kann sich das grundlegend wichtige Empfinden von Sicherheit, Zuverlässigkeit und Vertrauen im Miteinander sowie das Gefühl von Kontinuität und Tragfähigkeit einstellen und stabil bleiben.
Vergütung:
30 € für 120 Minuten, mind. 12 Termine (nur als Barzahlung)
Anmeldung zur Teilnahme:
Die Teilnahme kann nicht über den Buchungskalender gebucht werden! Die Treffen finden statt, sobald sich genügend viele Teilnehmer angemeldet haben.
Deshalb führe ich zur Anmeldung eine Warteliste. Wenn Sie interessiert sind, schreiben Sie mir eine
Vergünstigungen bei geringem Einkommen
Bei geringem Einkommen sprich mich bitte an. Wir können dann eine verringerte Vergütung vereinbaren. Diese Ermäßigung ist leider bei den ohnehin schon sehr kostengünstigen „Treffen zur Gesundheits-Optimierung” nicht möglich.
Supervision für Kollegen aus psychotherapeutischen Heilberufen
Ausschließlich an psychotherapeutisch tätige Kollegen in Heilberufen richtet sich mein Angebot der Supervision und des kollegialen Austauschs „auf Augenhöhe”. Dabei erfolgt von meiner Seite aus keine Trennung zwischen der Klärung beruflicher Fragen und persönlichen Anliegen, denn ich betrachte den Auftrag immer auch aus systemischer Sicht.
Die zur Supervision erforderlichen Kompetenzen erwarb ich mir durch meine Lebenserfahrung und früher ausgeübte Berufe, durch meine eigenen Therapie-Erfahrungen damals als Patient, durch meine zahlreichen Aus- und Fortbildungen sowie durch die praktischen Erfahrungen aus meiner psychotherapeutischen Tätigkeit in eigener Praxis seit 2009.
Die Buchung von Supervision können Sie schnell und bequem über den Praxis-Buchungskalender vornehmen. Sie können frei zwischen Präsenz-Termin in meinen Praxisräumen oder einem Videogespräch (ohne persönliches Vorgespräch) wählen.
In diesem Beitrag auf meiner Haupt-Website erfährst du mehr über mein Supervisions-Angebot.
Meine Vergütung:
120 € für 60 Minuten. (Zahlungsweise nach Vereinbarung – Die Rechnungsstellung erfolgt umsatzsteuerfrei.)
zur Finanzierung durch Krankenkassen / andere Träger
keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
Psychotherapie-Leistungen eines Heilpraktikers dürfen gemäß Urteil des Bundessozialgerichts vom 13.12.2016 nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Regelungen zum sogenannten Kostenübernahmeverfahren gelten nur für approbierte Psychotherapeuten ohne Kassensitz, nicht aber für Heilpraktiker der Psychotherapie.
Kostenerstattung bei privaten Krankenversicherungen
Private Krankenkassen erstatten die Therapie-Kosten nur bei Bestehen einer entsprechender Zusatzversicherung einige Kostenanteile. Bitte informiere dich vor Therapiebeginn und lass dir schriftlich von deiner privaten Krankenkasse verbindlich und im Detail vor Therapiebeginn bestätigen, in welchem Umfang dir Kosten erstattet werden!
Einer meiner Klienten hatte leider die Erfahrung machen müssen, dass die Kostenerstattung extrem gering ausfiel. Das möchte ich dir mit meinen Hinweisen ersparen: Lade dir meine Informationen zur Kostenerstattung von Psychotherapie durch Heilpraktiker herunter.
Beihilfe-Leistung für Angehörige des öffentlicher Diensts
Du erhältst psychotherapeutische Leistungen nur dann von deinem Dienstherrn erstattet, wenn sie von einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten erbracht worden sind. Obwohl Heilpraktiker-Leistungen den Beihilfeberechtigten bzw. Versicherten erstattet werden, sind psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikern ausgeschlossen worden. Quelle hier: „Psychotherapeutische Behandlungen nach den §§ 4a bis 4d BVO NRW, die von Heilpraktikern durchgeführt werden, sind nicht beihilfefähig.”
Verlust des Datenschutz bei Kostenübernahme
Sobald du Therapiekosten über Krankenversicherungen oder die Beihilfe finanzieren lässt, wird die Tatsache aktenkundig, dass du psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen hast. Das kann in manchen Berufen, besonders bei Beamten, das Karriere-Aus bedeuten! Zudem werden diese hoch sensiblen Gesundheitsdaten im Rahmen der Digitaliserung und der sogenannten ePA (=elektronische Patientenakte) immer weiteren Kreisen zur Verfügung gestellt, ohne dass du darüber die Kontrolle hast. Mehr dazu auf der Website meiner Haupt-Praxis im Beitrag: Datenschutz & Schweigepflicht bei Heilpraktikern
Therapie von der Steuer absetzen?
Kosten von Heilbehandlungen können steuerlich absetzbar sein – auch wenn diese von einem Heilpraktiker erbracht werden. Allerdings müsstest du dich noch vor Beginn der Psychotherapie vom Amtsarzt des für dich zuständigen Gesundheitsamt die Notwendigkeit der Psychotherapie bestätigen lassen. (siehe Urteil 1K1480/16 Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2018 und Kommentar hier)
Dabei ist fraglich, ob ein Amtsarzt den Ausführungen eines Heilpraktikers der Psychotherapie zur Notwendigkeit der Therapie glauben wird. Er könnte statt dessen die Vorlage eines ärztlichen Attest von dir verlangen, in dem die Notwendigkeit der Psychotherapie bestätigt wird. Auf jeden Fall aber handelst du dir das Datenschutz-Problem ein, dass deine Psychotherapie aktenkundig wird. Mehr dazu auf der Website meiner Haupt-Praxis im Beitrag: Datenschutz & Schweigepflicht bei Heilpraktikern